Ratgeber Verkehrsrecht zum Stichwort
„Schadensmanagement“ der Versicherungsunternehmen.


Dieser Begriff beschreibt die Praxis der Fahrzeughaftpflichtversicherer, anlässlich eines Verkehrsunfalls aktiv auf den geschädigten Unfallgegner zuzugehen und möglichst unter Ausschluss von Sachverständigen, Rechtsanwälten u.a. Dienstleistern die Regulierung des Schadens direkt zu organisieren. Dabei wird leider oft die Zahlung mancher berechtigter Schadensposten unterlassen oder gekürzt, was der Laie mangels Erfahrung regelmäßig nicht erkennt. Oder haben Sie schon einmal etwas mit Haushaltsführungsschaden, Quotenvorrecht, Verbringungskosten, Restwertbörse, UPE-Aufschlägen, Differenzbesteuerung, Stundenverrechnungssätzen, etc., etc. zu tun gehabt?

Hintergrund hierfür ist, dass die Versicherungswirtschaft im Kfz-Sektor aufgrund ausländischer Konkurrenz seit einigen Jahren unter extremem Kostendruck steht. Daher ist es eine Illusion zu glauben, dass dort automatisch und immer korrekt jede Schadensposition bedient wird. Auch aus anderen Versicherungssparten ist jedermann bekannt, dass im Schadensfall kein Geld verschenkt wird. Warum sollte dies im Verkehrshaftpflichtbereich anders sein, zumal dort nicht  der eigene Versicherte, sondern ein Dritter zu bedienen ist?


Als Fazit ist daher strikt davon abzuraten, selbst mit Versicherten zu verhandeln und ohne qualifizierten Rechtsbeistand zu versuchen, seine Rechte als Geschädigter eines Verkehrsunfalles selbst durchzusetzen.