
Ratgeber
Verkehrsrecht zum Stichwort
„Schadensmanagement“ der Versicherungsunternehmen.
Dieser Begriff beschreibt die Praxis der Fahrzeughaftpflichtversicherer,
anlässlich eines Verkehrsunfalls aktiv auf den geschädigten Unfallgegner
zuzugehen und möglichst unter Ausschluss von Sachverständigen, Rechtsanwälten u.a. Dienstleistern die
Regulierung des Schadens direkt zu organisieren. Dabei wird leider oft die
Zahlung mancher berechtigter Schadensposten unterlassen oder gekürzt, was der
Laie mangels Erfahrung regelmäßig nicht erkennt. Oder haben Sie schon einmal
etwas mit Haushaltsführungsschaden, Quotenvorrecht, Verbringungskosten,
Restwertbörse, UPE-Aufschlägen, Differenzbesteuerung,
Stundenverrechnungssätzen, etc., etc. zu tun gehabt?
Hintergrund hierfür ist, dass die Versicherungswirtschaft im Kfz-Sektor
aufgrund ausländischer Konkurrenz seit einigen Jahren unter extremem
Kostendruck steht. Daher ist es eine Illusion zu glauben, dass dort automatisch
und immer korrekt jede Schadensposition bedient wird. Auch aus anderen
Versicherungssparten ist jedermann bekannt, dass im Schadensfall kein Geld
verschenkt wird. Warum sollte dies im Verkehrshaftpflichtbereich anders sein,
zumal dort nicht der eigene Versicherte,
sondern ein Dritter zu bedienen ist?
Als Fazit ist daher strikt davon abzuraten, selbst mit Versicherten zu
verhandeln und ohne qualifizierten Rechtsbeistand zu versuchen, seine Rechte
als Geschädigter eines Verkehrsunfalles selbst
durchzusetzen.