Anwaltliche Hilfe / Kosten


Wer einen Anwalt mit der Unfallregulierung eines jeden Unfalles – ob verschuldet oder nicht – beauftragt ist von Anfang an auf gleicher Augenhöhe mit allen Beteiligten. Zu diesen zählen die Werkstatt, der Gutachter, die Mietwagenfirma, natürlich die Haftpflichtversicherung und bei Personenschäden noch eine Vielzahl anderer Institutionen. Alle wissen was sie wollen. Die einen wollen Geld verdienen, die anderen wollen so wenig wie möglich zahlen (Haftpflichtversicherung). Alle sind Profis auf ihrem Gebiet und kennen ihre Rechte. Sie sind kein Unfallprofi. Die Haftpflichtversicherungen haben ein sehr ausgereiftes, freundliches und kompetentes Schadensmanagement. Die Versicherungen haben allerdings kein Interesse daran, dass Sie auch wirklich alle Schadenspositionen ersetzt bekommen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht nur im juristischen Sinne schließlich Ihr Anspruchsgegner. Vorteile der anwaltlichen Unfallregulierung:

·        Sie übergeben die relevanten Unterlagen, schildern den Fall und überlassen dann    ihrem Anwalt. Um die gesamte Regulierung eingeschlossen das Ausfüllen diverser Fragebögen kümmert sich Ihre Anwaltskanzlei.

·        Sie haben von Anfang an eine verlässliche Information über die erfolgreich durchsetzbare Haftungsquote.

·        Sie machen wirklich alle Schadenspositionen geltend, die Ihnen nach der Rechtsprechung zustehen. Sie verschenken nichts.

·        Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Ergänzend zu den Anwaltskosten: Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben werden natürlich die Anwaltskosten (deren Kostenschuldner Sie sind) von der gegnerischen Versicherung erstattet. Haben Sie aber z.B. zu 50% Schuld, dann werden die Kosten nur in dieser Höhe von der Versicherung getragen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auf 50% der Anwaltskosten sitzen bleiben müssen! Es kommt auf die Haftungsabwägung an. Sprechen Sie dies an! Fordern Sie eine „Bezahlung auf Basis der zu erwartenden Haftungsquote“. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden alle Formalien mit der Rechtsschutzversicherung von Ihrem Anwalt abgewickelt. Jeder Anwalt akzeptiert grundsätzlich jede Rechtsschutzversicherung. Umgekehrt muss jede Rechtsschutzversicherung auch jeden Anwalt akzeptieren. Sie sind an die Empfehlungen der Rechtsschutzversicherung nicht gebunden.