Anwaltliche Hilfe / Kosten
Wer einen Anwalt mit der Unfallregulierung eines jeden Unfalles – ob
verschuldet oder nicht – beauftragt ist von Anfang an auf gleicher Augenhöhe
mit allen Beteiligten. Zu diesen zählen die Werkstatt, der Gutachter, die Mietwagenfirma,
natürlich die Haftpflichtversicherung und bei Personenschäden noch eine
Vielzahl anderer Institutionen. Alle wissen was sie wollen. Die einen wollen
Geld verdienen, die anderen wollen so wenig wie möglich zahlen
(Haftpflichtversicherung). Alle sind Profis auf ihrem Gebiet und kennen ihre
Rechte. Sie sind kein Unfallprofi. Die Haftpflichtversicherungen haben ein sehr
ausgereiftes, freundliches und kompetentes Schadensmanagement. Die
Versicherungen haben allerdings kein Interesse daran, dass Sie auch wirklich
alle Schadenspositionen ersetzt bekommen. Die gegnerische
Haftpflichtversicherung ist nicht nur im juristischen Sinne schließlich Ihr
Anspruchsgegner. Vorteile der anwaltlichen Unfallregulierung:
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Sie übergeben
die relevanten Unterlagen, schildern den Fall und überlassen dann ihrem Anwalt. Um die gesamte Regulierung
eingeschlossen das Ausfüllen diverser Fragebögen kümmert sich Ihre
Anwaltskanzlei.
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Sie haben von
Anfang an eine verlässliche Information über die erfolgreich durchsetzbare Haftungsquote.
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Sie machen
wirklich alle Schadenspositionen geltend, die Ihnen nach der Rechtsprechung
zustehen. Sie verschenken nichts.
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Die
Anwaltskosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Ergänzend zu den
Anwaltskosten: Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben werden natürlich die
Anwaltskosten (deren Kostenschuldner Sie sind) von der gegnerischen
Versicherung erstattet. Haben Sie aber z.B. zu 50% Schuld, dann werden die
Kosten nur in dieser Höhe von der Versicherung getragen. Dies bedeutet aber
nicht, dass Sie auf 50% der Anwaltskosten sitzen bleiben müssen! Es kommt auf
die Haftungsabwägung an. Sprechen Sie dies an! Fordern Sie eine „Bezahlung auf
Basis der zu erwartenden Haftungsquote“. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung
werden alle Formalien mit der Rechtsschutzversicherung von Ihrem Anwalt
abgewickelt. Jeder Anwalt akzeptiert grundsätzlich jede
Rechtsschutzversicherung. Umgekehrt muss jede Rechtsschutzversicherung auch
jeden Anwalt akzeptieren. Sie sind an die Empfehlungen der
Rechtsschutzversicherung nicht gebunden.